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Sachkundenachweis

laut Landeshundegesetz NRW

Die Landeshundeverordnung NRW ist eine Verordnung, die sich auf das Halten von Hunden bezieht. Beschränkte Haltungsvorschriften für die sog. Anlage 1 Hunde. Das sind Hunde die besonderen Auflagen unterliegen, da sie als gefährlich eingestuft wurden. Dazu gehören u.a. der Staffordshire Terrier, aber auch der Pyrenaenberghund und der Rottweiler. Alle Anlage 1 Hunde, die speziellen Auflagen der Haltung sind auch bei der Landesregierung Düsseldorf einsehbar.

Für alle anderen Hundehalter gibt es auch Vorschriften. Die sind allerdings nicht so streng, wie für die Anlage 1 Hunde. Bei Anmeldung der Hunde beim Ordnungsamt ist eine genaue Kennzeichnung (Mikrochip) notwendig, eine Haftpflichtversicherung und der Sachkundenachweis.

  • Wer muß den Sachkundenachweis machen?

    Die Hundehalter der sogenannten 20/40 Hunde (mehr als 20 Kilo und größer als 40 cm). Ähnlich einer Führerscheinprüfung werden Fragebögen verteilt und nach dem Mulitple Choice System ausgewertet.

  • Wer muß den Sachkundenachweis nicht machen?
    Hundehalter, die schon länger als 3 Jahre einen sog. 20/40 Hund halten. Jäger, die die Jagdprüfung mit Erfolg abgelegt haben. Und natürlich: Wer einmal den Sachkundenachweis bestanden hat muß ihn nicht bei jedem Hund wiederholen. Die Sachkunde ist dauerhaft geltend.
  • Wo mache ich den Sachkundenachweis?
    Unsere Praxis ist vom Veterinäramt ermächtigt den Sachkundenachweis laut Landeshundegesetz zu prüfen.
  • Wie bereite ich mich am Besten darauf vor?
    Wir empfehlen ein Buch, das die Fragen inhaltlich erläutert und erklärt. Das ist auch bei uns käuflich zu erwerben. Sprechen Sie uns darauf an.
  • Was ist wenn ich durchfalle?
    Es gibt die Möglichkeit den Test zu wiederholen. Wir empfehlen nochmal ein bis zwei Wochen Lernzeit und daraufhin den Test zu wiederholen. Bitte bedenken Sie das der Test jedesmal Geld kostet.
  • Wann kann der Sachkundenachweis gemacht werden?
    In der Sprechstunde jederzeit. Nehmen Sie sich ungefähr ein halbe Stunde Zeit dafür. Die Auswertung erfolgt im Anschluss.